Gute Nachrichten für
Verbraucher und Eigentümer
Neue Zulassungsregelungen
für Verwalter und Makler

Foto: STO AG
Demnach soll eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung eingeführt werden. Diese umfasst neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen, auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohneigentumsverwalter und Makler. Erstmals wird auch der WEG Verwalter mit dem Qualitätsnachweis unter § 34c der Gewerbeordnung gestellt.
„Wir freuen uns, dass die unbestritten sehr notwendigen neuen Zulassungsregelungen klug ausgestaltet sind und ein Übermaß an Bürokratie und Überregulierung vermieden wurde“, resümierte Ibel.
Der BFW-Präsident verwies darauf, dass der BFW stets eine schlanke, verfassungsgemäße Lösung im Kontext von Artikel 12 des Grundgesetzes favorisiert habe. Auch die fachliche Argumentation des BFW, die der Verband dem BMWi im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme übermittelt hat, findet sich in zentralen Punkten im verabschiedeten Gesetzentwurf wieder.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.